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Recht & Pflichten

E-Label beim Wein: Was seit Dezember 2023 Pflicht ist — und wie du es elegant löst

Nährwerte und Zutaten gehören jetzt aufs Weinetikett — oder hinter einen QR-Code. Was Winzer wissen müssen, ohne Juristendeutsch.

27. Mai 2026 · Team Winebase

E-Label beim Wein: Was seit Dezember 2023 Pflicht ist — und wie du es elegant löst

Die kurze Version

Seit 8. Dezember 2023 gilt in der EU: Wein braucht ein Zutatenverzeichnis und eine Nährwertdeklaration — wie jedes andere Lebensmittel. Grundlage ist die EU-Verordnung 2021/2117. Betroffen sind Weine, die seit diesem Stichtag erzeugt wurden; ältere Jahrgänge dürfen mit alter Etikettierung abverkauft werden.

Die gute Nachricht: Beides muss nicht zwingend aufs physische Etikett — dort wäre bei einem Rückenetikett von acht mal zehn Zentimetern auch schlicht kein Platz. Erlaubt ist ein elektronisches Etikett (E-Label): ein QR-Code auf der Flasche, der zu einer Seite mit den Pflichtangaben führt.

Was trotzdem auf dem physischen Etikett bleiben muss

Ganz ohne Druck geht es nicht. Direkt auf der Flasche stehen weiterhin:

  • der Brennwert — also die Kalorien, gekennzeichnet mit dem Buchstaben „E",
  • Allergene wie Sulfite („enthält Sulfite"), Milch- oder Eiprodukte aus der Schönung,
  • alles, was schon vorher Pflicht war (Alkoholgehalt, Herkunft, Nennvolumen, Loskennzeichnung …).

Der Rest — vollständige Nährwerttabelle und Zutatenliste — darf hinter den QR-Code wandern.

Die Regeln für die E-Label-Seite sind streng

Der QR-Code darf nicht irgendwohin führen. Die Zielseite muss:

  • werbefrei sein — kein Shop-Button, kein Newsletter-Formular, keine Weinempfehlungen daneben,
  • ohne Nutzer-Tracking zu Marketingzwecken auskommen — das E-Label darf keine Daten für Werbung sammeln,
  • die Angaben dauerhaft verfügbar halten — auch wenn der Jahrgang längst ausverkauft ist; die Flasche im Keller des Kunden lebt weiter,
  • je Wein und Jahrgang stimmen — der 2023er hat andere Analysewerte als der 2024er, ein Sammel-Link für „alle Weißweine" reicht nicht.

Der häufigste Fehler in der Praxis: Der QR-Code zeigt auf die normale Produktseite im Shop — mit Preis und „In den Warenkorb"-Button. Das erfüllt die Pflicht nicht und ist im schlimmsten Fall abmahnbar.

Was konkret auf die E-Label-Seite gehört

Die Zutatenliste, absteigend nach Menge: Trauben, Saccharose (falls angereichert), Säureregulatoren, Konservierungsstoffe (Schwefeldioxid), Schönungs- und Behandlungsmittel nach ihren Kategorien. Klingt technisch, ist aber ein überschaubarer Standardkatalog — die meisten Weine kommen auf fünf bis zehn Positionen.

Die Nährwerttabelle pro 100 ml: Brennwert, Fett (praktisch immer 0), gesättigte Fettsäuren, Kohlenhydrate, davon Zucker, Eiweiß, Salz. Die Werte kommen aus der Laboranalyse, die du für die staatliche Prüfnummer ohnehin machen lässt — oder aus anerkannten Berechnungsmethoden.

Warum das mehr ist als lästige Bürokratie

Wer das E-Label sauber löst, hat plötzlich einen digitalen Kontaktpunkt auf jeder einzelnen Flasche — auch auf denen, die beim Händler im Regal oder im Restaurant auf dem Tisch stehen. Orte, an denen dein Weingut bisher stumm war.

Zwar muss die Pflichtseite selbst werbefrei bleiben — aber die Flasche gehört dir: Nichts spricht gegen einen zweiten QR-Code oder eine gut lesbare Web-Adresse daneben, die zu deinem Weingut führt. Die Pflicht zwingt dich, QR-Codes zu drucken; die Chance liegt darin, sie zu Ende zu denken.

Praktisch gedacht: der Aufwand

Pro Wein und Jahrgang brauchst du: die Analysewerte, die Zutatenliste und eine stabile Web-Adresse. Bei 20 Weinen und jährlich neuen Jahrgängen heißt das ohne System: 20 Seiten anlegen, 20 QR-Codes generieren, jedes Jahr aufs Neue, und keine der alten Seiten darf je verschwinden.

Genau deshalb gehört das E-Label in dasselbe System wie deine Weinverwaltung: Wein anlegen, Analysewerte eintragen, QR-Code fürs Etikett herunterladen — und die Pflichtseite entsteht und bleibt automatisch. Beim Jahrgangswechsel wiederholt sich das Spiel mit zwei Handgriffen statt zwanzig.

Häufige Fragen

Gilt die Pflicht auch für meine alten Jahrgänge im Lager? Nein. Weine, die vor dem 8. Dezember 2023 erzeugt wurden, dürfen mit der alten Etikettierung abverkauft werden — ohne zeitliche Begrenzung.

Reicht ein QR-Code pro Weinlinie? Nein. Die Angaben gelten je Wein und Jahrgang, weil sich Analysewerte und gegebenenfalls Behandlung unterscheiden. Der 2023er und der 2024er brauchen eigene E-Label-Seiten.

Darf auf der E-Label-Seite mein Logo stehen? Dein Name und deine Aufmachung ja — sie ist ja Teil deiner Etikettierung. Nicht erlaubt sind Verkaufs- und Marketingelemente: kein Shop-Link, kein Newsletter-Formular, keine „Das könnte dir auch schmecken"-Empfehlungen.

Was passiert, wenn ich es einfach ignoriere? Es ist Lebensmittel-Kennzeichnungsrecht: Kontrollen laufen über die Lebensmittelaufsicht, zusätzlich drohen wettbewerbsrechtliche Abmahnungen. Und praktisch: Immer mehr Händler und Gastronomen verlangen die konformen Angaben ohnehin, bevor sie listen.

Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung — er soll dir die Orientierung geben, die im Verordnungstext fehlt.


In WineBase ist das E-Label eingebaut: QR-Code je Wein und Jahrgang, werbefreie Pflichtseite, dauerhaft online — als Teil des kompletten Verkaufssystems. Sieh es dir in der Demo an.