Die kurze Version
Seit 8. Dezember 2023 gilt in der EU: Wein braucht ein Zutatenverzeichnis und eine Nährwertdeklaration — wie jedes andere Lebensmittel. Grundlage ist die EU-Verordnung 2021/2117. Betroffen sind Weine, die ab diesem Stichtag „erzeugt" wurden — also ihre Weinkategorie erreicht haben, nicht der Lesejahrgang. Früher erzeugte Weine dürfen mit alter Etikettierung abverkauft werden.
Die gute Nachricht: Beides muss nicht zwingend aufs physische Etikett — dort wäre bei einem Rückenetikett von acht mal zehn Zentimetern auch schlicht kein Platz. Erlaubt ist ein elektronisches Etikett (E-Label): ein QR-Code auf der Flasche, der zu einer Seite mit den Pflichtangaben führt.
Was trotzdem auf dem physischen Etikett bleiben muss
Ganz ohne Druck geht es nicht. Direkt auf der Flasche stehen weiterhin:
- der Brennwert — also die Kalorien, die mit dem Symbol „E" abgekürzt werden dürfen,
- Allergene wie Sulfite („enthält Sulfite"), Milch- oder Eiprodukte aus der Schönung,
- alles, was schon vorher Pflicht war (Alkoholgehalt, Herkunft, Nennvolumen, Loskennzeichnung …).
Der Rest — vollständige Nährwerttabelle und Zutatenliste — darf hinter den QR-Code wandern.
Die Regeln für die E-Label-Seite sind streng
Der QR-Code darf nicht irgendwohin führen. Die Zielseite muss:
- werbefrei sein — kein Shop-Button, kein Newsletter-Formular, keine Weinempfehlungen daneben,
- ohne jede Erfassung von Nutzerdaten auskommen — kein Tracking, keine Statistik, auch nicht mit Einwilligung (Art. 119 Abs. 4 und 5 VO (EU) 1308/2013; EU-Kommission, C/2023/1190, Frage 35),
- die Angaben dauerhaft verfügbar halten — auch wenn der Jahrgang längst ausverkauft ist; die Flasche im Keller des Kunden lebt weiter,
- eindeutig zu einem bestimmten Wein führen — ein Sammel-Link für „alle Weißweine" reicht nicht; unterscheiden sich Zutaten oder Nährwerte zwischen Jahrgängen, braucht jeder Jahrgang eigene Angaben.
Der häufigste Fehler in der Praxis: Der QR-Code zeigt auf die normale Produktseite im Shop — mit Preis und „In den Warenkorb"-Button. Das erfüllt die Pflicht nicht und ist im schlimmsten Fall abmahnbar.
Was konkret auf die E-Label-Seite gehört
Die Zutatenliste, absteigend nach Gewicht: Trauben, gegebenenfalls Saccharose oder konzentrierter Traubenmost, dann die Zusatzstoffe mit ihrer Klasse (z. B. „Säureregulator: Weinsäure", „Konservierungsstoff: Sulfite"). Verarbeitungshilfsstoffe wie Bentonit oder Hefen stehen nicht drin — außer sie lösen Allergien aus und sind im Wein noch vorhanden. Klingt technisch, ist aber ein überschaubarer Standardkatalog.
Die Nährwerttabelle pro 100 ml: Brennwert, Fett (praktisch immer 0), gesättigte Fettsäuren, Kohlenhydrate, davon Zucker, Eiweiß, Salz. Die Werte kommen aus der Laboranalyse, die du (bei Qualitätswein) für die staatliche Prüfnummer ohnehin machen lässt — oder aus anerkannten Berechnungsmethoden.
Warum das mehr ist als lästige Bürokratie
Wer das E-Label sauber löst, hat plötzlich einen digitalen Kontaktpunkt auf jeder einzelnen Flasche — auch auf denen, die beim Händler im Regal oder im Restaurant auf dem Tisch stehen. Orte, an denen dein Weingut bisher stumm war.
Zwar muss die Pflichtseite selbst werbefrei bleiben — aber die Flasche gehört dir: Nichts spricht gegen einen zweiten QR-Code oder eine gut lesbare Web-Adresse daneben, die zu deinem Weingut führt. Die Pflicht zwingt dich, QR-Codes zu drucken; die Chance liegt darin, sie zu Ende zu denken.
Praktisch gedacht: der Aufwand
Pro Wein und Jahrgang brauchst du: die Analysewerte, die Zutatenliste und eine stabile Web-Adresse. Bei 20 Weinen und jährlich neuen Jahrgängen heißt das ohne System: 20 Seiten anlegen, 20 QR-Codes generieren, jedes Jahr aufs Neue, und keine der alten Seiten darf je verschwinden.
Genau deshalb gehört das E-Label in dasselbe System wie deine Weinverwaltung: Wein anlegen, Zutaten, Allergene und Nährwerte eintragen, QR-Code fürs Etikett herunterladen — die Pflichtseite entsteht und bleibt. Beim Jahrgangswechsel wiederholt sich das Spiel mit zwei Handgriffen statt zwanzig.
Häufige Fragen
Gilt die Pflicht auch für meine alten Jahrgänge im Lager? Nein. Weine, die vor dem 8. Dezember 2023 erzeugt wurden, dürfen mit der alten Etikettierung abverkauft werden — ohne zeitliche Begrenzung.
Reicht ein QR-Code pro Weinlinie? Nein. Jeder Code muss eindeutig zu einem bestimmten Wein führen. Unterscheiden sich Zutaten oder Nährwerte zwischen Jahrgängen, braucht jeder Jahrgang eigene Angaben (C/2023/1190, Frage 34).
Darf auf der E-Label-Seite mein Logo stehen? Dein Name als Abfüller ja. Die Seite muss aber neutral bleiben — keine Werbegestaltung, kein Shop-Link, kein Newsletter-Formular, keine „Das könnte dir auch schmecken"-Empfehlungen (C/2023/1190, Frage 36).
Was passiert, wenn ich es einfach ignoriere? Kontrollen führt in Österreich die Bundeskellereiinspektion durch, in Deutschland die Weinüberwachung der Länder; zusätzlich drohen wettbewerbsrechtliche Abmahnungen.
Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung — er soll dir die Orientierung geben, die im Verordnungstext fehlt.
Quellen (geprüft am 17.09.2026): Verordnung (EU) 2021/2117 (ändert Art. 119 der VO (EU) 1308/2013) · Delegierte Verordnung (EU) 2023/1606 · EU-Kommission: Fragen und Antworten zur Wein-Etikettierung, C/2023/1190 · Bundeskellereiinspektion: Leitfaden Zutatenverzeichnis und Nährwertdeklaration
In WineBase ist das E-Label eingebaut: QR-Code je Wein, neutrale Pflichtseite ohne Tracking, dauerhaft online — als Teil des kompletten Verkaufssystems. Sieh es dir in der Demo an.
Wie verbreitet die Lücke ist, haben wir gemessen: In unserer Erhebung österreichischer Weingut-Shops fanden wir auf den abgerufenen Seiten nur bei 8 von 32 Shops einen Hinweis auf E-Label, Nährwerte oder Zutaten; bei den übrigen 24 war das automatisiert nicht feststellbar.
